Eltern- und Familienbildung
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2500 und 2590
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Fax: 02681/81-2500 und 2590
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
beschreibung
Im Landkreis Altenkirchen werden Eltern durch zahlreiche Angebote der Familienbildung bei der Kindererziehung unterstützt. Insbesondere im Bereich rund um die Geburt und die frühe Kindheit gibt es gute Angebote wie zum Beispiel Pekip und Opstapie.
Das Jugendamt ermittelt den Bedarf an Kursen, fördert Träger bei der Durchführung von Kursen und koordiniert zahlreiche Angebote. Beim weiteren Ausbau der Eltern- und Familienbildung spielt das Netzwerk Eltern- und Familienbildung eine wichtige Rolle.
Weitere Informationen erhatlen Sie unter www.familienbildungak.de
Das Jugendamt ermittelt den Bedarf an Kursen, fördert Träger bei der Durchführung von Kursen und koordiniert zahlreiche Angebote. Beim weiteren Ausbau der Eltern- und Familienbildung spielt das Netzwerk Eltern- und Familienbildung eine wichtige Rolle.
Weitere Informationen erhatlen Sie unter www.familienbildungak.de
rechtsgrundlagen
Wichtigste Rechtsgrundlage für Familienbildung als Angebot der Jugendhilfe ist
- § 16 Sozialgesetzbuch VIII.